I.
Die Klägerin hat mit ihrer Klage ursprünglich Zahlung in Höhe von 35.058,91 EUR wegen erbrachter Dienstleistungen geltend gemacht.
Nach Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens haben die Prozessbevollmächtigten der Beklagten dem Gericht u.a. schriftsätzlich mitgeteilt, dass die Beklagten anbieten, den Rechtsstreit vergleichsweise durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 25.000,-- EUR zu erledigen. Die Klägerin hat durch ihre Prozessbevollmächtigten dem Gericht gegenüber die Bereitschaft zur Annahme des Vergleichsangebots bekundet. Den daraufhin seitens des Gerichts gemäß § 278 Abs. 6 ZPO unterbreiteten Vergleichsvorschlag haben beide Parteien angenommen. Das Gericht hat das Zustandekommen des Vergleichs durch Beschluss festgestellt.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|