KG - Beschluss vom 22.05.2006
3 Ws 224/06
Normen:
StPO § 344 Abs. 2 ; RVG -VV Nr. 4130;
Fundstellen:
AGS 2006, 435
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 03.03.2006

Entstehen der Verfahrensgebühr der Nr. 4130 VV-RVG

KG, Beschluss vom 22.05.2006 - Aktenzeichen 3 Ws 224/06

DRsp Nr. 2007/9890

Entstehen der Verfahrensgebühr der Nr. 4130 VV-RVG

Zum Entstehen der Verfahrensgebühr der Nr. 4130 VV-RVG genügt, wenn mit der Revisionsschrift die Verletzung formellen und sachlichen Rechts gerügt wird, mag ersteres auch den Formerfordernissen des § 344 Abs. 2 StPO nicht entsprechen.

Normenkette:

StPO § 344 Abs. 2 ; RVG -VV Nr. 4130;

Gründe:

I.

Der inhaftierte Angeklagte ist durch Urteil des Landgerichts Berlin vom 14. April 2005 wegen Bedrohung sowie wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Der ihm als Pflichtverteidiger beigeordnete Rechtsanwalt H.S. hat gegen dieses Urteil mit Schriftsatz vom 15. April 2005 Revision eingelegt und zugleich die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt. Mit Schriftsatz vom 21. April 2005 hat er das Rechtsmittel zurückgenommen.