Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 19.669,50 € festgesetzt.
1.
Im Rahmen des erstinstanzlich vor dem Landgericht geführten Zivilprozesses hat der Kläger mit Klageschrift vom 25.02.2009 Leistungsansprüche aus einem mit der Beklagten im Jahre 1984 abgeschlossenen und in der Laufzeit bis 01.04.2015 befristeten Vertrag über eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung geltend gemacht.
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