1. Nachdem der Betroffene gegen die Unterbringungsanordnung des Amtsgerichts Beschwerde eingelegt hatte, hat die Beschwerdekammer des Landgerichts zur Vorbereitung ihrer Beschwerdeentscheidung den Betroffenen persönlich (und seine Mutter als Zeugin) im Gericht angehört; der dazu geladene Sachverständige hat im Anschluss daran ein mündliches Gutachten erstattet.
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