Die zulässige Beschwerde des Antragstellers hat nur zu einem geringen Teil Erfolg. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung hat nur insoweit hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 ZPO), als er die weitere Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 591,54 DM mit einer Klage vor dem Landgericht Koblenz (vgl. §
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|