LG Baden-Baden, vom 04.01.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 314/99
Entschädigung bei Ladung als Zeugen und Befragung als Sachverständigen
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.04.2000 - Aktenzeichen 11 W 35/00
DRsp Nr. 2004/18217
Entschädigung bei Ladung als Zeugen und Befragung als Sachverständigen
Wird ein als Zeuge geladener Sachverständige im Verhandlungstermin nicht nur über seine früheren Tatsachenfeststellungen vernommen, sondern auch zu einer sachverständigen Wertung veranlaßt, ist er für seine gesamte Teilnahme am Verhandlungstermin als Sachverständiger zu entschädigen.
Die nach § 16 Abs. 2ZSEG zulässige Beschwerde ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und der Feststellung, daß der Beschwerdeführer für seine Teilnahme am Verhandlungstermin vom 30.11.1999 als Sachverständiger zu entschädigen ist.
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