A. Der Angeschuldigte ist Strafverteidiger in Hamburg. Nach dem Vorwurf der Anklageschrift vom 4. Juni 1999 (6500 Js 20/99) soll er sich am 19. Februar 1999 anläßlich eines Mandats, bei dem er für eine in K. inhaftierte Drogenkurierin auftreten sollte, durch die Entgegennahme eines Verteidiger-Honorarvorschusses in Höhe von 5.000 DM der Geldwäsche (§
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