OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 05.10.2004
5 WF 206/04
Normen:
ZPO § 98 ; ZPO § 103 ;
Vorinstanzen:
AG Offenbach am Main, - Vorinstanzaktenzeichen 315 F 926/02

Entfallen der Wirkung eines rechtskräftigen Kostenfestsetzungsbeschlusses bei Abschluss eines Vergleichs mit der Kostenfolge aus § 98 ZPO

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 05.10.2004 - Aktenzeichen 5 WF 206/04

DRsp Nr. 2005/473

Entfallen der Wirkung eines rechtskräftigen Kostenfestsetzungsbeschlusses bei Abschluss eines Vergleichs mit der Kostenfolge aus § 98 ZPO

»Bei Abschluss eines Vergleichs mit der Kostenfolge aus § 98 ZPO entfällt die Wirkung eines (rechtskräftigen) Kostenfestsetzungsbeschlusses, der auf der durch den Vergleich abgelösten Kostenentscheidung eines nicht rechtskräftigen Arrestbefehls beruht hat.«

Normenkette:

ZPO § 98 ; ZPO § 103 ;

Entscheidungsgründe:

Die sofortige Beschwerde ist zulässig, hat jedoch in der Sache keinen Erfolg.