VGH Bayern - Beschluss vom 05.02.2009
22 M 09.40001
Normen:
VwGO § 165; RVG § 13; VV-RVG Nr. 1002;

Eisenbahn-, Kleinbahn-, Bergbahnrecht: Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Anfall einer Erledigungsgebühr wegen anwaltlicher Mitwirkung bei Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags; Erledigung des Rechtsstreits ohne Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts

VGH Bayern, Beschluss vom 05.02.2009 - Aktenzeichen 22 M 09.40001

DRsp Nr. 2009/5561

Eisenbahn-, Kleinbahn-, Bergbahnrecht: Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Anfall einer Erledigungsgebühr wegen anwaltlicher Mitwirkung bei Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags; Erledigung des Rechtsstreits ohne Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts

Tenor:

I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen.

II. Die Beigeladene trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens.

Normenkette:

VwGO § 165; RVG § 13; VV-RVG Nr. 1002;

Gründe:

I.

Der Beigeladenen geht es um die Anrechnung einer Erledigungsgebühr.