SchlHOLG - Beschluss vom 03.01.2002
9 W 167/01
Normen:
KostO § 35 § 62 § 67 ;
Fundstellen:
JurBüro 2002, 260
OLGReport-Schleswig 2002, 143
Rpfleger 2002, 226
Vorinstanzen:
LG Kiel, - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 384/01

Eintragung von Wirksamkeitsvermerken als gebührenfreies Nebengeschäft

SchlHOLG, Beschluss vom 03.01.2002 - Aktenzeichen 9 W 167/01

DRsp Nr. 2002/2920

Eintragung von Wirksamkeitsvermerken als gebührenfreies Nebengeschäft

Werden Wirksamkeitsvermerke zugleich mit der Buchung von Finanzierungs-Grundpfandrechten eingetragen, liegt auch hinsichtlich früher eingetragener Vormerkungen auf Eigentumsverschaffung ein gebührenfreies Nebengeschäft vor.

Normenkette:

KostO § 35 § 62 § 67 ;

Gründe:

Für die seit dem 14.06.2001 als Eigentümer im Grundbuch eingetragenen Kostenschuldner ist auf Grund der Bewilligung in dem vom Verfahrensbevollmächtigten der Kostenschuldner beurkundeten Kaufvertrag vom 29.11.2000 am 19.12.2000 eine Eigentumsverschaffungsvormerkung eingetragen worden. In § 7 Abs. 2 des Vertrags heißt es insoweit:

"Die Löschung dieses Rechts wird schon jetzt Zug um Zug mit Eigentumsumschreibung beantragt, sofern Zwischenrechte, mit Ausnahme der zur Kaufpreisfinanzierung dienenden Grundpfandrechte, weder beantragt noch eingetragen worden sind."