Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 3. Kammer - vom 10. Februar 2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
I. Der Kläger begehrt die Festsetzung höherer Rechtsanwaltsgebühren.
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