I.
Die Parteien streiten um den Ersatz eines Verdienstausfallschadens und um Schmerzensgeld wegen eines Unfalls, den der Kläger bei Holzfällarbeiten am 11. Juni 2004 erlitten hat.
Die zuständige Berufsgenossenschaft stufte den Unfall mit Bescheid vom 30. Mai 2005 als Arbeitsunfall ein. Der Beklagte legte hiergegen form- und fristgerecht Widerspruch ein und hat seine Rechtsverteidigung von Beginn an auch auf den Haftungsausschluss nach §§
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|