BayObLG - Beschluß vom 26.08.1986
BReg 3 Z 229/85
Normen:
BGB §§ 313, 1094 ; KostO § 16 ;
Fundstellen:
BayObLGZ 1986 Nr. 63
BayObLGZ 1986, 343
JurBüro 1987, 1066
MittBayNot 1987, 53

Einräumung eines dinglichen Vorkaufsrechts aufgrund eines nicht beurkundeten Pachtvertrags

BayObLG, Beschluß vom 26.08.1986 - Aktenzeichen BReg 3 Z 229/85

DRsp Nr. 1998/13762

Einräumung eines dinglichen Vorkaufsrechts aufgrund eines nicht beurkundeten Pachtvertrags

»1. Enthält ein privatschriftlicher Pachtvertrag über ein Grundstück die Verpflichtung, dem Pächter ein dingliches Vorkaufsrecht einzuräumen, so stellt es keine unrichtige Sachbehandlung dar, wenn der Notar bei der Beurkundung des dinglichen Vorkaufsrechts den privatschriftlichen Vertrag insoweit zur Verweisungsurkunde macht, als er die Verpflichtung zur Bestellung des Vorkaufsrechts enthält.2. Die Nichtbeurkundung des Pachtvertrages im übrigen ist dann keine unrichtige Sachbehandlung, wenn dessen Inhalt nach dem Willen der Vertragsbeteiligten in einem rechtlichen Zusammenhang mit dem beurkundungsbedürftigen Vertragsteil steht.«

Normenkette:

BGB §§ 313, 1094 ; KostO § 16 ;
Fundstellen
BayObLGZ 1986 Nr. 63
BayObLGZ 1986, 343
JurBüro 1987, 1066
MittBayNot 1987, 53