I.
Die Beschwerdeführerin begehrt die Abänderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses.
In dem dem vorliegenden Beschwerdeverfahren zu Grunde liegenden Ausgangsverfahren schlossen die Parteien im Berufungsverfahren Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 9 Sa 197/07, am 28.06.2007 einen umfassenden Vergleich. Ziffer 6 dieses Vergleichs sieht vor:
"Die Kosten des vorliegenden Rechtsstreits tragen der Kläger zu 40 % und die Beklagte zu 60 %; die Kosten des Rechtsstreits Arbeitsgericht Ludwigshafen, Az.: 8 Ca 768/07 werden gegeneinander aufgehoben."
Mit Beschluss des Landesarbeitsgerichts vom 18.07.2007 wurde der Gegen-standswert der anwaltlichen Tätigkeit der Prozessbevollmächtigten auf 2.910,36 EUR für das Verfahren und auf 11.641,44 EUR für den Vergleich festgesetzt.
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