Die Verfahren 22 C 16.600, 22 C 16.602, 22 C 16.603 und 22 C 16.607 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
II.Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
III.Die Kosten der gerichtsgebührenfreien Beschwerdeverfahren fallen den Bevollmächtigten der Beigeladenen zur Last. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Durch für sofort vollziehbar erklärten Bescheid vom 17. November 2014 erteilte das Landratsamt Rhön-Grabfeld der Beigeladenen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zehn Windkraftanlagen ("Windpark W************"). Der Standort der Windkraftanlage 1 ist auf dem Grundstück Fl.Nr. 223 der Gemarkung W************, derjenige der Windkraftanlage 2 auf den Grundstücken Fl.Nrn. 473 und 474 derselben Gemarkung vorgesehen.
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