Dolmetscherentschädigung bei Übersetzung aus gängiger Fremdsprache
LG Baden-Baden, Beschluss vom 07.04.2000 - Aktenzeichen 1 Qs 41/00
DRsp Nr. 2004/18394
Dolmetscherentschädigung bei Übersetzung aus gängiger Fremdsprache
»Zur Bemessung der Entschädigung eines Dolmetschers für eine Tätigkeit, bei der die Übertragung aus einer in Deutschland gängigen Fremdsprache keine besonderen Schwierigkeiten bereitet.«