Auf die Beschwerde der Bezirksrevisorin beim Landgericht Berlin wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 16. November 2010 aufgehoben.
Die Vergütung für den Dolmetscher und Sachverständigen H. wird auf insgesamt 785,40 EUR festgesetzt.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei.
Kosten werden nicht erstattet.
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