1. Das Verfahren wird dem Senat zur Entscheidung übertragen.
2. Die sofortige Beschwerde des Verteidigers und Nebenklagevertreters gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Bückeburg vom 9. Juli 2010 wird verworfen.
3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
4. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 7.170,94 € festgesetzt.
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