BGH - Beschluß vom 25.01.2001
V ZR 22/00
Normen:
ZPO § 554b Abs. 3, § 100 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2001, 642
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt/Main,
LG Kassel,

Dem Schlußurteil vorbehaltene Kostenentscheidung nach Nichtannahme der Revision

BGH, Beschluß vom 25.01.2001 - Aktenzeichen V ZR 22/00

DRsp Nr. 2001/3938

Dem Schlußurteil vorbehaltene Kostenentscheidung nach Nichtannahme der Revision

»Mit der Nichtannahme der Revisionen der Parteien kann das gegen einen von mehreren Beklagten ergangene Teilurteil, das die Kostenentscheidung dem Schlußurteil des Berufungsgerichts vorbehalten hatte, durch Aufnahme einer Teilkostenentscheidung geändert werden (im Anschluß an Senatsbeschl. v. 13. Juni 1995, V ZR 276/94, BGHR ZPO § 554 b Abs. 3, Kostenentscheidung 4).«

Normenkette:

ZPO § 554b Abs. 3, § 100 ;

Gründe: