Dem Schlußurteil vorbehaltene Kostenentscheidung nach Nichtannahme der Revision
BGH, Beschluß vom 25.01.2001 - Aktenzeichen V ZR 22/00
DRsp Nr. 2001/3938
Dem Schlußurteil vorbehaltene Kostenentscheidung nach Nichtannahme der Revision
»Mit der Nichtannahme der Revisionen der Parteien kann das gegen einen von mehreren Beklagten ergangene Teilurteil, das die Kostenentscheidung dem Schlußurteil des Berufungsgerichts vorbehalten hatte, durch Aufnahme einer Teilkostenentscheidung geändert werden (im Anschluß an Senatsbeschl. v. 13. Juni 1995, V ZR 276/94, BGHR ZPO § 554 b Abs. 3, Kostenentscheidung 4).«