BVerwG - 25.04.1989 (9 C 61.88) - DRsp Nr. 1992/5174
BVerwG, vom 25.04.1989 - Aktenzeichen 9 C 61.88
DRsp Nr. 1992/5174
a. Erledigungsfeststellungsrechtsstreit: Eintritt des Wechsels vom ursprünglichen Klageantrag zum Erledigungsfeststellungsantrag allem infolge einseitiger Erledigungserklärung des Klägers; b. in Fällen schützenswerten Interesses des Beklagten ausnahmsweise erforderliche gerichtliche Prüfung der sachlichen Berechtigung der (erledigten) Klage als Voraussetzung für die Begründetheit des Erledigungsfeststellungsantrags.
a. »Der VGH hat zu Recht entschieden, daß der Rechtsstreit [Anfechtungsklage eines iranischen Asylbewerbers gegen Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung] in der Hauptsache erledigt ist. Voraussetzung für diese Entscheidung war es nicht, daß .. die Anfechtungsklage gegen die Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung begründet gewesen ist.
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