BVerfG - 06.11.1984 (2 BvL 16/83) - DRsp Nr. 1992/338
BVerfG, vom 06.11.1984 - Aktenzeichen 2 BvL 16/83
DRsp Nr. 1992/338
e-f. Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der Auslagenerstattung nach § 464 aStPO für die Wahlverteidigung des nicht verurteilten Beschuldigten auf die gesetzlichen Gebühren auch in besonders umfangreichen oder schwierigen Strafsachen (f) trotz der abweichenden Regelung für den Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers (kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz).