Bonitätsprüfung bei der Einmanngründung einer GmbH durch das Registergericht
BayObLG, Beschluß vom 21.07.1988 - Aktenzeichen BReg 3 Z 54/8.8
DRsp Nr. 1998/13628
Bonitätsprüfung bei der Einmanngründung einer GmbH durch das Registergericht
»Das Registergericht kann bei der Einmanngründung einer GmbH einen Bonitätsnachweis verlangen, wenn sich für die restliche, nicht eingezahlte Stammeinlage die 100prozentige Tochtergesellschaft der Gründungsgesellschaft verbürgt.Der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen kann nicht entsprechend § 349 Abs. 2 Nr. 11ZPO den Geschäftswert für eine Beschwerde in einer Handelssache der Freiwilligen Gerichtsbarkeit festsetzen.«