I.
Der Kläger begehrt (Rest-) Kostenerstattung aus einer bei der Beklagten genommenen Rechtsschutzversicherung. Dieser liegen die ARB 94 der Beklagten zugrunde (identisch mit den etwa bei Prölss/Martin,
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|