I.
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 27. März 2009 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen (
II.
Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Hinweis binnen drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.
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