Der durch seine Prozessbevollmächtigte Rechtsanwältin ... vertretene Kläger reichte am 30.5.2007 Unterhaltsabänderungsklagen gegen seine geschiedene Ehefrau, seinen volljährigen Sohn und seine volljährige Tochter ein. Abgeändert werden sollte das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 22.9.2006 - 10 UF 59/06 -. Die drei Verfahren wurden unter den Aktenzeichen 5 F 139/07, 5 F 140/07 und 5 F 141/07 registriert. In den Verfahren 5 F 140/07 und 5 F 141/07 wurde dem Kläger Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seiner Prozessbevollmächtigten bewilligt. Im Verfahren gegen seine geschiedene Ehefrau wurde dem Kläger Prozesskostenhilfe versagt.
Die beigeordnete Prozessbevollmächtigte des Klägers beantragt in den beiden Verfahren 5 F 140/07 und 5 F 141/07 getrennt die Festsetzung und Erstattung ihrer Prozesskostenhilfevergütungen.
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