Der Kläger hat Klage eingereicht, in welcher folgende Anträge angekündigt werden:
1. Die Beklagten werden unter Androhung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise von Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder von Ordnungshaft bis zu sechs Monaten verurteilt, es zu unterlassen, ihren PKW VW Touran (silber) oder sonstige Gegenstände auf der Fläche des Grundstücks G....straße 1 b abzustellen, die gemäß Anlage II zu Ziff. VI der notariellen Urkunde des Notars Dr. T..... N......... vom 27.05.2003 (UR-Nr. ..7/2003 N) mit einer Grunddienstbarkeit in der Form eines Gehrechts zu Gunsten der Grundsstücksflächen der Hausanwesen G....straße 1 a, ..... K...... und G....straße 1 c, ..... K......, belastet ist.
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