BGH - Beschluß vom 30.04.1993
3 StR 169/93
Normen:
StPO § 403 ;
Fundstellen:
StV 1993, 460 (Ls)

BGH - Beschluß vom 30.04.1993 (3 StR 169/93) - DRsp Nr. 1994/3658

BGH, Beschluß vom 30.04.1993 - Aktenzeichen 3 StR 169/93

DRsp Nr. 1994/3658

Zur Frage der Bemessung des Schmerzensgeldes unter Berücksichtigung der Umstände der Tat und ihrer Auswirkungen auf das Opfer einerseits und der wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters und der Genugtuungsfunktion einer empfindlichen Freiheitsstrafe andererseits.

Normenkette:

StPO § 403 ;
Fundstellen
StV 1993, 460 (Ls)