BGH - Beschluß vom 30.04.1993 (3 StR 169/93) - DRsp Nr. 1994/3658
BGH, Beschluß vom 30.04.1993 - Aktenzeichen 3 StR 169/93
DRsp Nr. 1994/3658
Zur Frage der Bemessung des Schmerzensgeldes unter Berücksichtigung der Umstände der Tat und ihrer Auswirkungen auf das Opfer einerseits und der wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters und der Genugtuungsfunktion einer empfindlichen Freiheitsstrafe andererseits.