Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) und der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) stritten im Klageverfahren vor dem Finanzgericht (FG) und im Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) darüber, ob die Kläger zu 2 und 3 Mitunternehmer der beigeladenen W-KG geworden sind und ihnen im Streitjahr --entsprechend dem vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel-- Anteile am Gewinn der W-KG zuzurechnen sind. Das FA lehnte in dem angefochtenen Gewinnfeststellungsbescheid die Mitunternehmerschaft der Kläger zu 2 und 3 ab. Nach erfolgloser Klage hat der BFH durch Urteil vom 7. November 2000 VIII R 16/97 (BFHE 193,
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