Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 18.07.2013 wird zurückgewiesen.
Die zulässige Beschwerde der Klägerin ist unbegründet. Das Sozialgericht hat den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) und Beiordnung eines Rechtsanwaltes zu Recht abgelehnt.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|