Rechtsanwältin J. wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Antrages für ihre Tätigkeit als Beistand des Verfolgten im Auslieferungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Koblenz eine an die Stelle der gesetzlichen Gebühren nach Nr. 6101 VV- RVG tretende Pauschvergütung in Höhe von
690 € (in Worten: sechshundertneunzig Euro)
zuzüglich Mehrwertsteuer bewilligt. Erhaltene Beistandsvergütung ist anzurechnen. Auslagen werden gesondert erstattet.
I.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|