Herrn Rechtsanwalt U... K... wird für seine Tätigkeit als Pflichtverteidiger des Angeschuldigten R... E.. im Strafverfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, Az: JK I KLs 651 Js 45980/2012 unter Anrechnung der bereits ausgezahlten Pflichtverteidigergebühren eine Pauschgebühr in Höhe von 1.800,00 € bewilligt.
2.Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen
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