Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Naumburg vom 01. Februar 2010 in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 15. Februar 2010 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Familiengericht zurückverwiesen.
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