OLG Bamberg - Beschluss vom 28.05.2000
3 W 39/00
Normen:
ZPO § 114 ; BRAGO § 8 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Bamberg 2001, 28
Vorinstanzen:
LG Schweinfurt, - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 587/99

Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei mehreren Streitgenossen

OLG Bamberg, Beschluss vom 28.05.2000 - Aktenzeichen 3 W 39/00

DRsp Nr. 2005/13296

Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei mehreren Streitgenossen

Sind auf einer Seite an einem Prozess mehrere Streitgenossen beteiligt und liegen die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur bei einzelnen von ihnen vor, so ist ihnen Prozesskostenhilfe in vollem Umfang und nicht nur beschränkt auf die Erhöhungsgebühr gem. § 6 Abs. 1 BRAGO zu bewilligen.

Normenkette:

ZPO § 114 ; BRAGO § 8 Abs. 1 ;
Vorinstanz: LG Schweinfurt, - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 587/99
Fundstellen
OLGReport-Bamberg 2001, 28