LG Schweinfurt, - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 587/99
Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei mehreren Streitgenossen
OLG Bamberg, Beschluss vom 28.05.2000 - Aktenzeichen 3 W 39/00
DRsp Nr. 2005/13296
Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei mehreren Streitgenossen
Sind auf einer Seite an einem Prozess mehrere Streitgenossen beteiligt und liegen die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur bei einzelnen von ihnen vor, so ist ihnen Prozesskostenhilfe in vollem Umfang und nicht nur beschränkt auf die Erhöhungsgebühr gem. § 6 Abs. 1BRAGO zu bewilligen.