Bewertung des Anspruchs auf Herausgabe von Systemdisketten und Software
OLG Köln, Beschluß vom 19.11.1996 - Aktenzeichen 19 W 56/96
DRsp Nr. 1997/3689
Bewertung des Anspruchs auf Herausgabe von Systemdisketten und Software
»Der Streitwert einer Klage gegen einen Handelsvertreter, der bei Beendigung des Vertragsverhältnisses eine ihm überlassene Systemdiskette und Software nicht zurückgegeben hat, ist mit 12.000 DM nicht zu hoch bewertet, wenn die Software aktualisiert wurde und wenn der Beklagte sich für den Fall der Nichtherausgabe einer Vertragsstrafe in Höhe von 20.000 DM unterworfen hatte.«