Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - vom 28.01.2008 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Da Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert des Berufungsverfahrens: 6.262,76 €.
I.
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