I.
Das Landgericht Dessau - Rechtspflegerin - hat mit dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom 3. Mai 2006 die von der Klägerin an die Beklagten zu erstattenden Kosten des Rechtsstreits auf 8.922,55 Euro festgesetzt. Dabei hat es eine von den Beklagten zur Festsetzung beantragte Beweisgebühr für die Tätigkeit ihres Prozessbevollmächtigten im ersten Rechtszug in Höhe von 1.953,00 Euro netto und 2.265,48 Euro brutto abgesetzt.
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