I.)
Der Beteiligte zu 1) beglaubigte eine Erklärung der Beteiligten zu 2) bis 5), durch welche diese die Löschung einer zu ihren Gunsten einzutragenden Auflassungsvormerkung bewilligten. Der Beteiligte zu 1) berechnete ihnen mit der o.a. Kostenrechnung hierfür u.a. eine 5/10-Gebühr gemäß §§ 32, 141, 38 Abs.2 Nr.5a KostO aus einem Geschäftswert 60.858 EUR.
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