BayObLG - Beschluß vom 23.09.1987
3 Z 82/87
Normen:
KostO § 44 ;

Beurkundung der Aufhebung der Zugewinngemeinschaft und der Art und Höhe des Zugewinns in einem Ehevertrag

BayObLG, Beschluß vom 23.09.1987 - Aktenzeichen 3 Z 82/87

DRsp Nr. 1998/13685

Beurkundung der Aufhebung der Zugewinngemeinschaft und der Art und Höhe des Zugewinns in einem Ehevertrag

»Werden in einem Ehevertrag die Aufhebung der Zugewinngemeinschaft und zugleich Art und Höhe des Zugewinns beurkundet, so handelt es sich um denselben Gegenstand im Sinne des § 44 Abs. 1 KostO, wenn der Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns durch die gleichzeitig beurkundete Aufteilung (Realteilung) von in Bruchteilseigentum stehendem Grundbesitz erfüllt werden soll.«

Normenkette:

KostO § 44 ;