Die Beschwerde des Verteidigers gegen den Beschluss der 1. großen Strafkammer - Schwurgericht - des Landgerichts Verden vom 10. Dezember 2013 wird als unzulässig verworfen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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