I. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage.
Am 18.5.1993 genehmigten die Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluß, daß einzelne Wohnungseigentümer eigene Mülltonnen anschaffen und dann von der allgemeinen Müllkostenverteilung ausgenommen werden.
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