LG Berlin - Beschluss vom 08.06.2001 - (505) 59 Js 796/00 (20/00),
Bestimmung der Höhe der Gebühren durch den Verteidiger: Billigkeit - Toleranzgrenze
KG, Beschluss vom 06.08.2002 - Aktenzeichen 4 Ws 120/01
DRsp Nr. 2004/6889
Bestimmung der Höhe der Gebühren durch den Verteidiger: Billigkeit - Toleranzgrenze
Die vom Rechtsanwalt getroffene Gebührenbestimmung ist jedenfalls dann unbillig, wenn sie von der Gebühr, die sich unter Berücksichtigung aller in § 12 Abs. 1 Satz 1 BRAGO genannten Bemessungsgrundlagen ergibt, erheblich abweicht, wobei eine Abweichung von 20% und mehr als erheblich anzusehen ist.