I. Die Antragstellerin, die im Nachprüfungsverfahren obsiegt hat, wendet sich mit ihrer sofortigen Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung der Vergabekammer, die die von der Antragsgegnerin zu erstattenden Auslagen der Antragstellerin auf 755,80 EUR festgesetzt hat. Sie erstrebt die Festsetzung weiterer 452,80 EUR an Anwaltskosten für das Verfahren vor der Vergabekammer auf der Grundlage einer 2,1-fachen Geschäftsgebühr.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|