Der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts - Fachsenat für Personalvertretungssachen/Land - vom 23. April 2015 wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen
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Zwischen den Verfahrensbeteiligten steht im Streit, ob die Beteiligte verpflichtet ist, die Kosten für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als sachverständige Person zu einem nach schleswig-holsteinischem Mitbestimmungsrecht geführten Einigungsstellenverfahren zu tragen.
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