Die Antragsteller waren seit ihrer Bestellung am 24. Mai 1995 (Rechtsanwalt Dr. F.), am 13. Juni 1995 (Rechtsanwalt B.) und am 14. März 1996 (Rechtsanwalt W.) bis zur Beendigung des Verfahrens bezüglich der früheren Angeklagten O. und S. am 30. Juni 1999 im sogenannten "Balsam-Verfahren" tätig, bei dem es sich um eines der umfangreichsten und spektakulärsten Wirtschaftsstrafverfahren der deutschen Rechtsgeschichte handelt, wie der Senat bereits in zahlreichen Beschlüssen betreffend Vorschüsse auf eine künftige Pauschvergütung dargelegt hat (vgl. den grundlegenden Beschluss vom
25. April 1996 in 2 (s) Sbd. 4 - 49/96 = AnwGebSpezial 1996, 125).
Den ursprünglich sieben Angeklagten wurde in erster Linie Betrug zum Nachteil verschiedener Banken mit einem Schaden in Milliardenhöhe zur Last gelegt. Den früheren Angeklagten O. und S. wurden als Vorstandsmitgliedern der Balsam-AG neben zahlreichen Betrugstaten auch Konkursvergehen und Bilanzfälschungen vorgeworfen.
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