I.
Gegen den ehemaligen Angeklagten ist seit 1994 ein Verfahren wegen Betruges anhängig gewesen, das seinen Ursprung in dem Umfangsverfahren "Balsam" hatte. Die Antragstellerin ist auf Vorschlag des Wahlverteidigers des ehemaligen Angeklagten nach Anklageerhebung am 29. Januar 1998 dem ehemaligen Angeklagten als Pflichtverteidigerin beigeordnet worden. Zuvor ist die Antragstellerin nicht im Verfahren tätig gewesen.
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