OLG Hamm - Beschluss vom 23.09.2004
2 (s) Sbd. VIII 186/04
Normen:
BRAGO § 99 ;
Fundstellen:
JurBüro 2005, 142

besonderer Umfang; Pauschvergütung; Vorbereitung der Hauptverhandlung; Geständnis; Abkürzung des Verfahrens

OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2004 - Aktenzeichen 2 (s) Sbd. VIII 186/04

DRsp Nr. 2004/18973

besonderer Umfang; Pauschvergütung; Vorbereitung der Hauptverhandlung; Geständnis; Abkürzung des Verfahrens

»Zum besonderen Umfang des Verfahrens im Sinne von § 99 BRAGO

Normenkette:

BRAGO § 99 ;

Gründe:

I.

Die Antragstellerin war der ehemaligen Angeklagten, der die Beteiligung an mehreren Betrugstaten ihres mitangeklagten Ehemannes vorgeworfen wurde, als Pflichtverteidigerin beigeordnet. Die Antragstellerin beantragt für ihre für ihre Mandantin erbrachte Tätigkeiten die Gewährung einer Pauschvergütung, die sie im Wesentlichen mit folgenden Tätigkeiten begründet: