OLG Hamm - Beschluss vom 14.12.1999
2 (s) Sbd. 6 - 225/9
Normen:
BRAGO § 99, § 99 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Münster - 8 KLs 42 Js 117/96 (10/97),

Besonderer Umfang bei kurzfristiger Beiordnung

OLG Hamm, Beschluss vom 14.12.1999 - Aktenzeichen 2 (s) Sbd. 6 - 225/9

DRsp Nr. 2000/6620

Besonderer Umfang bei kurzfristiger Beiordnung

»Der "besondere Umfang" des Verfahrens i.S. von § 99 BRAGO kann sich auch daraus ergeben, dass der Pflichtverteidiger erst kurz vor der Hauptverhandlung beigeordnet worden ist und er sich daher kurzfristig in umfangreiches Akten- und Beiaktenmaterial hat einarbeiten müssen.«

Normenkette:

BRAGO § 99, § 99 Abs. 1 ;

Gründe:

I.