I. Der Revisionsgegner wendet sich gegen die Kostenrechnung des Bundesgerichtshofs - Dienstgericht des Bundes - vom 16. Januar 2006, geändert durch Schreiben vom 23. Januar 2006, mit der die Hälfte der Gerichtsgebühren in Höhe von nunmehr insgesamt 363 EUR für die Revision in dem in der Hauptsache erledigten Prüfungsverfahren angefordert worden ist.
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