Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Passau vom 05.09.2007 (Az.:
1. Die Beteiligten streiten im Kostenfestsetzungsverfahren über die Höhe der dem Prozessbevollmächtigten des Klägers aus der Staatskasse zu erstattenden Vergütung.
Der Prozessbevollmächtigte des Klägers hat für diesen vor dem Arbeitsgericht Passau am 24.10.2006 eine Kündigungsschutzklage verbunden mit einem Weiterbeschäftigungsantrag des Klägers erhoben, die er später durch Schriftsatz vom 06.03.2007 um einen Auflösungsantrag erweitert hat.
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