Beschwerdeverfahren wegen der Festsetzung des Gegenstandswerts in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit
BayObLG, Beschluß vom 19.09.1986 - Aktenzeichen BReg 3 Z 88/86 u. 108/86
DRsp Nr. 1998/13759
Beschwerdeverfahren wegen der Festsetzung des Gegenstandswerts in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit
»In Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ist das Beschwerdeverfahren wegen der Festsetzung des Gegenstandswerts zur Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren gemäß § 10 Abs. 3BRAGO gebührenfrei.«